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Schutz

Rechtlicher Schutz

 

Besonders in ihrem mitteleuropäischen Verbreitungsgebiet ist die Gelbbauchunke (Bombina variegata) durch die Zerstörung und Isolation geeigneter Lebensräume gefährdet. Hier ist es Populationen häufig nicht mehr möglich, sich aus eigener Kraft zu regenerieren oder genetischen Austausch zu anderen Populationen zu haben, da diese zu weit weg sind oder beispielweise durch Straßenbarrieren nicht erreicht werden können. Daher sind die Bestände der Gelbbauchunke zum größten Teil stark rückläufig. Besonders betroffen ist davon die nördliche Arealgrenze, die u.a. durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verläuft. Infolge dessen wird die Gelbbauchunke als „stark gefährdet“ (Kategorie 2) auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands geführt. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist sie „vom Aussterben bedroht“ (Kategorie 1).

Weiter ist die Gelbbauchunke nach der Berner Konvention (Anhang II) „streng geschützt“. Die Umsetzung dieses Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume erfolgt über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Hier ist die Gelbbauchunke nach den Anhängen II und VI geschützt. Das heißt, sie ist eine „Tierart von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen müssen“ (FFH-Gebiete) und gleichzeitig eine „streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“.

 

Nach dem aktuellen Bericht Deutschlands für die kontinentale und die atlantische biogeographische Region an die EU, ist der Erhaltungszustand der Gelbbauchunke in Deutschland „ungünstig-unzureichend“ und dies mit einem „sich verschlechternden“ Gesamttrend (Nationaler FFH-Bericht 2013). Daher ist Deutschland gefordert, Maßnahmen für den Erhalt dieser Art umzusetzen. Dies wird u.a. durch das bundesweite Gelbbauchunken-Projekt des NABU Niedersachsen und seinen neun Projektpartnern realisiert.

 

Deutschland kommt durch die zentrale Lage im Verbreitungsgebiet und den Flächenanteil von etwa 15 % am Gesamtareal der Gelbbauchunke eine besondere Bedeutung zum Schutz und Erhalt dieser Art zu. Daher gehört die Gelbbauchunke, wie alle Amphibien in Deutschland, zu den Arten, die nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem besonderen Artenschutz unterliegen. Zusätzlich ist die Gelbbauchunke nach der Bundesartenschutzverordnung eine „streng geschützte Art“.

 

 

Praktischer Schutz

 

Als Bewohner von dynamischen – sich stetig verändernden – Lebensräumen benötigt die Gelbbauchunke ein gezieltes Biotopmanagement in ihren Vorkommen, welches in Sekundärlebensräumen die Geschiebe- und Auendynamik der Primärlebensräume imitiert. Wichtig ist dabei, dass ein Offenlandlebensraum mit geeigneten Fortpflanzungsgewässern entsteht und ein Mosaik aus verschiedenen Lebensräumen, wie z.B. Waldbereiche, Versteckplätze und Winterquartiere, vorhanden ist.

 

  

Abb. 1: Der Einsatz von Maschinen (links) und die Installation von Beweidung (rechts) zur Offenhaltung der Gelbbauchunken-Lebensräume

 

Daraus resultieren verschiedene geeignete Schutzmaßnahmen:

 

  • Sensibilisierung von Abbauunternehmen für den Natur- und Artenschutz und Integration von Maßnahmen sowie den Erhalt von Gewässern in den laufenden Betrieb
  • Erhalt von Offenlandlebensräumen und Anlage von Tümpeln in aus der Nutzung fallenden Abgrabungen sowie Integration dieser Maßnahmen in den Wiederherrichtungsplan
  • Renaturierung von Auenabschnitten zur Wiederherstellung von Primärlebensräumen
  • Regelmäßige Schaffung von temporären Gewässern und Rohboden zur Stärkung bestehender Gelbbauchunken–Populationen
  • Sanierung von älteren Gewässern (Entfernung von Rohrkolben und Schilf)
  • Baum- und Buschentfernungen, um der Sukzession und damit der Beschattung von Gewässern Einhalt zu gebieten
  • Anlage von Tagesverstecken in feuchten Bereichen in direkter Gewässernähe
  • Biotopvernetzung durch Anlage von Trittsteinbiotopen und den Erhalt von
  • Rückespuren und Tümpeln seitlich besonnter Wege, z.B. in Waldgebieten
  • Installation von extensiver Beweidung, um den Lebensraum offen und dynamisch zu gestalten